Geschichten aus Willisau

Aktuelles
2014 wurden die Luzerner Korporationen im Rahmen der neuen, kantonalen Gesetzgebung offiziell als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannt. Seither besitzen sie den Status einer Gemeinde, was einer politischen Stärkung gleichkommt. Korporationen haben den Auftrag, das ihnen anvertraute Gut nachhaltig zu verwalten.

Weiteres zur Geschichte der Korporationen im historischen Lexikon der Schweiz.

Historisches Lexion der Schweiz

Die Entstehung unserer Korporationen geht viele Jahrhunderte zurück ins frühe Mittelalter: In einer wilden, feindlichen Umgebung kämpften unsere Vorfahren um ihr Überleben. Aufwändige Arbeiten wie das Roden von Wäldern, Entsumpfen von Ländereien und Anlegen von Strassen wurde stets gemeinschaftlich, «korporativ», ausgeführt. Die beteiligten Familien und Gruppen erhielten das Stadtbürgerrecht und demnach das Vorrecht, die urbar gemachten Gebiete besitzen und nutzen zu dürfen. Die Bewohner der inzwischen entstandenen Siedlung Willisau, seit 1303 im Rahmen des damaligen Städtegründungsbooms mit dem Stadtrecht versehen, nutzten diese erschlossenen Acker-, Weide- und Waldgebiete durch die Einrichtung der damals traditionellen Allmenden. Diese gehörten den in der Stadt ansässigen Familiengeschlechtern und wurden von diesen korporativ genutzt und waren letztlich für das Überleben der Stadtbürger sehr wichtig.

Mit dem Untergang der alten Eidgenossenschaft durch die Besetzung der Schweiz durch Napoleon vollzog sich nach 1798 ein tiefgreifender Wandel: Durch die Schaffung der Einheitsgemeinde (Einwohnergemeinde) und Abschaffung historischer Vorrechte wurden die Besitztümer der Burgerschaft an einigen Orten an die damalige Bürgerschaft verteilt, an anderen Orten wiederum in das Eigentum der neuen Einwohnergemeinden einverleibt. An vielen Orten aber entstanden aus der alten Bürgerschaft die Korporationsgemeinden in ihrer heutigen Form. So kommt es auch, dass in anderen Landstädten (Sursee, Zofingen, etc.) die «Allmenden» traditionell im Besitz von Korporationen sind. So verblieben auch die grossen Waldungen im Enzi (Napf) im Eigentum der Korporation, denn dieser «Hochwald» gehörte schon seit jeher der damaligen Stadt Willisau, wie auch das historisch wertvolle Obere Tor im Städtli. Die heute noch bestehenden traditionellen Korporationsgeschlechter widerspiegeln denn auch den damaligen Stand der Stadt-Bürgerschaft. Währenddessen wurden die sog. «Hintersassen» aus diesem Bürgerrecht ausgeschlossen.